seit Wochen verwöhnt uns der Himmel mit bestem Sommersonnen-Wetter und endlich hat für viele von uns auch die Ferienzeit begonnen, sodass Sie und auch unser Team durchschnaufen und genießen können. Wir freuen uns schon auf die REHACARE 2018 im September in Düsseldorf. Selbstverständlich laden wir Sie gerne zu dieser Veranstaltung ein. Sie brauchen sich lediglich bei uns für Freikarten melden.
In diesem Monat wollen wir Ihnen das Thema Barrierefreiheit näherbringen. Da es ein sehr umfangreiches Feld ist, lesen Sie im Juli den ersten Teil und freuen sich im August Newsletter auf den zweiten Teil unserer Serie. Des Weiteren schauen wir auf ein halbes Jahr JAWS 2018 zurück. Wo liegen die Unterschiede zur Vorversion JAWS 18 und welche Entwicklungen gab es im ersten Halbjahr nach Versionswechsel?
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns wie immer auf Ihre Rückmeldungen.
Computer aller Art sind für die meisten Menschen heute aus ihrem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Verwendung von Internetbrowsern, E-Mail-, Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen ist genauso selbstverständlich wie die Benutzung von ganz unterschiedlicher Anwendersoftware für spezielle berufliche Bedürfnisse wie die Verwaltung wichtiger Daten oder das Erstellen technischer Konstruktionspläne. Viele Anwendungen, Webseiten und elektronische Dokumente weisen für Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch Hindernisse völlig oder sehr unterschiedlicher Art auf.
Das Ziel der IT-Barrierefreiheit ist es, diese Hindernisse aufzuheben, um einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang für alle Anwender sicherzustellen. Wir befassen uns seit inzwischen über 30 Jahren mit Fragen der Barrierefreiheit in der IT und wollen Ihnen in diesem und dem nächsten Newsletter einen Überblick über dieses vielschichtige Thema geben.
„Behinderung“ – was ist das eigentlich genau?
Wenn man festhält, dass sich die IT-Barrierefreiheit mit den Auswirkungen verschiedener Beeinträchtigungen in Bezug auf die Arbeit mit IT-Systemen befasst, mit dem Ziel, eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen, stellte sich natürlich zunächst die Frage nach dem Begriff „Behinderung“. Wie wird der Begriff definiert? Und vor allem, wie wirken sich die unterschiedlichen Behinderungen auf die Arbeit mit dem PC aus?
Schon eine kurze Internetrecherche zur Frage, was genau der Begriff „Behinderung“ bezeichnet, bringt eine ganze Reihe von Definitionen, die teilweise sehr ähnlich klingen, sich oft ergänzen, sich bisweilen aber auch widersprechen können. Vor allem auf Grund ihrer Wirkmacht sollen an dieser Stelle zwei Definitionen hervorgehoben werden: Zum einen die Definition der UN-Behindertenrechtskonvention und zum anderen diejenige des deutschen Sozialgesetzbuchs.
Bereits in ihrer Präambel hält die UN-Behindertenrechtskonvention fest, dass der Begriff „Behinderung“ einem stetigen Wandel unterliegt. In Art. 1 Abs. 2 wird dann aufgeführt wer zu den „Menschen mit Behinderungen“ zählt: „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft hindern können.“
Das deutsche Sozialgesetzbuch definiert im Buch IX § 2 Abs. 1 „Menschen mit Behinderungen“ folgendermaßen: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
In ihrer grundsätzlichen Aussage gleichen sich beide Definitionen, teilweise sind sie sogar wortgleich, wobei das SGB über die UN-Behindertenrechtskonvention hinaus noch eine zeitliche Komponente einbringt und den Begriff „Beeinträchtigung“ präzisiert. Auffällig und im Sinne der Barrierefreiheit interessant ist dabei, dass beide Definitionen „Behinderung“ nicht als eine Eigenschaft des betroffenen Menschen bestimmen, sondern als ein Zusammenspiel zwischen den Beeinträchtigungen einer Person einerseits und den Barrieren, die von außen an diese Person herangetragen werden, andererseits.
Welche Arten von Behinderungen gibt es?
Ganz grob lassen sich Behinderungen in drei Gruppen unterteilen. Je nachdem, welchen Bereich des Körpers sie betreffen, kann zwischen sensorischen, motorischen und mentalen Behinderungen unterschieden werden. Dabei schließen sich die unterschiedlichen Arten von Behinderungen jedoch nicht gegenseitig aus, sondern können immer auch Teil einer Mehrfachbehinderung sein.
Als sensorische Behinderungen werden Beeinträchtigungen der Sinne (v.a. Sehen, Hören, Tasten) verstanden, also etwa Sehbehinderungen, Blindheit, Schwerhörigkeit oder Gefühlsstörungen. Unter den motorischen Behinderungen werden Beeinträchtigungen gefasst, welche die vollständige Funktionsfähigkeit des Bewegungsapparates einschränken, wie zum Beispiel Lähmungen, fehlende oder missgebildete Gliedmaßen, aber auch ein Tremor. Mentale oder geistige Behinderungen beschreiben in der Regel Einschränkungen der Intelligenz und damit verbunden der geistigen Fähigkeiten, die je nach Schwere ein selbständiges Leben und Arbeiten wenig bis sehr stark beeinträchtigen können.
Menschen sind in ihren Fähigkeiten grundsätzlich verschieden. Nicht alle Menschen sehen oder hören gleich gut oder sind zu den gleichen motorischen Leistungen in der Lage. Eine leichte Sehschwäche in Form einer Kurz- oder Weitsichtigkeit oder eine etwas verminderte Feinmotorik machen aber noch keine Behinderung aus. Zum einen wird zum Beispiel eine einhundertprozentige Seh- oder Hörfähigkeit ohnehin nur von den wenigsten Menschen erreicht, noch sind sie für die meisten Alltagstätigkeiten notwendig, zum anderen lassen sich diese geringen Einschränkungen meist mit einfachen Mitteln, etwa einer Brille, kompensieren. Aus diesem Grund ist es wichtig zu definieren, ab welchem Einschränkungsgrad eine Beeinträchtigung beginnt, die besondere Hilfsmittel erfordert, damit die betroffene Person in der Lage ist, den beruflichen und privaten Alltag selbständig und unabhängig zu meistern.
Da wir bei Papenmeier uns auf die Arbeitsplatzausstattung für Blinde und Sehbehinderte spezialisiert haben, sollen diese im Folgenden im Fokus stehen.
Was ist eine Sehbehinderung?
Üblicherweise wird unter einer Sehbehinderung eine Einschränkung der Sehfähigkeit verstanden. Sehbehinderungen sind vielfältig und unterscheiden sich stark in ihrer Ausprägung wie auch in der Art bzw. dem Umfang der Beeinträchtigungen, die sie auf das Gesichtsfeld einer Person haben. Grundsätzlich können Sehbehinderungen Menschen jeden Alters betreffen, vom Neugeborenen bis zum Senioren, wobei aber der Anteil sehbehinderter Menschen mit zunehmendem Lebensalter steigt.
Zur Bestimmung einer Sehbehinderung wird üblicherweise der sogenannte Visus herangezogen. Der „Visus“, auch „zentrale Sehschärfe“ genannt, bezeichnete die Fähigkeit des menschlichen Auges, zwei nahe beieinanderliegende Punkte als einzelne Objekte wahrnehmen zu können. Er wird üblicherweise als Prozentwert angegeben, wobei 100% der Optimalwert ist. Normalsichtige erreichen in der Regel einen Visus von 80 - 100%, um noch ohne Hilfsmittel eine Zeitung lesen zu können, ist ein Visus von mindestens 50% nötig.
Unter diesen Voraussetzungen werden Sehbehinderungen folgendermaßen definiert bzw. unterteilt:
Personen, die auf ihrem besseren Auge nur noch einen Visus von weniger als 30% haben, gelten als „sehbehindert“.
Personen, die auf ihrem besseren Auge nur noch einen Visus von weniger als 10% haben, gelten als „wesentlich sehbehindert“.
Personen, die auf ihrem besseren Auge nur noch einen Visus von weniger als 5% haben, gelten als „hochgradig sehbehindert“.
Es ist an dieser Stelle wichtig zu beachten, dass die Angaben zum Visusrest immer nach Verwendung von Korrekturhilfen, wie etwa Brillen oder Kontaktlinsen, gelten. Das heißt, eine Kurzsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung, die sich mittels einer Brille beheben lassen, sind keine Sehbehinderung, sondern lediglich ein Sehfehler.
Neben den Visuseinschränkungen führen außerdem Einschränkungen oder Ausfälle des Gesichtsfeldes, die den sichtbaren Bereich gegenüber Normalsichtigen stark verringern, sowie Farbsehschwächen, sowohl für einzelne Farben als aus generell, zu Sehbehinderungen.
Was ist Blindheit?
Ganz allgemein und umgangssprachlich hat jeder wenigstens ein vages Verständnis von „Blindheit“. Ein Mensch, der temporär oder dauerhaft nichts sehen kann, wird normalerweise als „blind“ bezeichnet. Dieses umgangssprachliche Verständnis gibt zwar eine grobe Richtung vor, ist aber für fachliche oder gar juristische Zwecke wesentlich zu ungenau. Ab wann sieht ein Mensch ‚nichts‘ mehr? Wenn er nur noch Schemen wahrnehmen kann? Wenn er nur noch hell und dunkel unterscheiden kann? Wenn er wirklich absolut gar nichts mehr sehen kann?
Diese Ungenauigkeit wird umgangen, indem „Blindheit“ gesetzlich genauso wie „Sehbehinderung“ über den Visus bzw. den Visusverlust definiert wird. Nach §72 Abs. 5 SGB XII gelten Menschen, „deren Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel [2%] beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen“, als blind bzw. blinden Menschen gleichgestellt. Nach Schätzungen auf Grundlage der Merkzeichen im SBA und den Blindengeldbeziehern leben in Deutschland aktuell über 155.000 blinde Menschen und jedes Jahr erblinden etwa 10.000 Menschen neu.
Wie wirken sich Behinderungen auf die Arbeit am PC aus?
Die Auswirkungen, welche Behinderungen auf die Arbeit am PC haben, sind vielfältig und können individuell sehr verschieden sein. Sie hängen zum einen von der Art der Beeinträchtigung ab, zum anderen aber auch von der einzelnen Person, das heißt, selbst Personen mit denselben Einschränkungen haben nicht zwangsläufig dieselben Schwierigkeiten im Umgang mit einem PC. Die persönlichen Einschränkungen können sowohl die Eingabe- als auch die Ausgabeseite der PC-Arbeit betreffen, wobei dies nicht gegenseitig exklusiv ist, das heißt einige Einschränkungen betreffen sowohl die Eingabe als auch die Ausgabe.
Moderne Computer funktionieren überwiegend visuell. Das Betriebssystem und die Anwendersoftware verfügen über grafische Oberflächen; Icons und Symbole bezeichnen Funktionen und Schaltflächen platzsparend und trotzdem präzise; Bedeutung von Eingabefeldern und Anzeigen wird über optische Relationen generiert und gesteuert wird alles ganz überwiegend mit der Maus, die der Anwender frei über den Bildschirm bewegen kann.
Der Fokus auf eine optische Darstellung ist für blinde und sehbehinderte Anwender jedoch problematisch, da sie je nach Grad ihrer Einschränkung große Schwierigkeiten haben können, die ausgegebenen Informationen zu erfassen: Die Bildschirmanzeige erscheint zu klein oder unscharf, Symbole und Grafiken sind nicht mehr erkennbar, Gesichtsfeldausfälle machen es schwierig, rein optische Beziehungen zwischen Elementen zu erkennen, Farbsehschwächen lassen rein farbliche Markierungen verschwinden, blinkende oder wechselnde Anzeigen reizen die ohnehin schon strapazierten Augen noch mehr. Die Liste ließe sich vermutlich beliebig fortsetzen, doch es soll an dieser Stelle nur ein grober Eindruck davon vermittelt werden, wie vielfältig und individuell die Probleme sind, denen Blinde und Sehbehinderte bei Bildschirmausgaben immer wieder begegnen.
Die Schwierigkeiten betreffen jedoch nicht nur die Ausgabeseite der PC-Arbeit, sondern gerade bei starker Sehbehinderung oder Blindheit auch die Eingabeseite: Mit zunehmender Sehbehinderung wird die Bedienung des PCs mit einer Maus immer schwieriger. Zwar kann sie bewegt werden, aber ohne oder nur mit sehr eingeschränkten visuellen Orientierungsmöglichkeiten auf dem Bildschirm fehlen sowohl der Überblick als auch das Gefühl für die Bewegungsrichtung, um die Maus gezielt und effektiv einsetzen zu können. Viele Anwendungen sind jedoch für die Bedienung per Maus optimiert, was blinde und stark sehbehinderte Benutzer immer wieder vor Probleme stellt, denn sie steuern sowohl das System als auch die einzelnen Anwendungen anders.
„Barrierefreiheit“ – wie geht das?
Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten ist der PC auch und gerade für blinde und sehbehinderte Menschen zu einem der wichtigsten Informationsmedien geworden und bedeutet für sie eine große Chance auf eine gleichberechtigte Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund ist die Realisierung eines barrierefreien Arbeitsumfeldes unumgänglich und in Zukunft von immer größerer Bedeutung. Im kommenden Newsletter werden wir Ihnen umfangreiche Informationen geben, wie wir Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für unsere Kunden erreichen.
Sie interessieren sich schon jetzt dafür, warum das so ist und welche technischen und organisatorischen Möglichkeiten es gibt, auch ihre Anwendungen barrierefrei zu gestalten? Freuen Sie sich auf unseren nächsten Newsletter oder wenden Sie sich direkt an uns. Gerne analysieren wir Ihre Systeme und Anwendungen mit Ihnen, zeigen Schwierigkeiten auf und entwickeln Lösungsstrategien.
Ende letzten Jahres erschien mit JAWS 2018 die aktuellste Version des Screenreaders JAWS. Sie brachte eine Menge neuer Funktionen aber auch einige Änderungen für die Anwender. Seither sind insgesamt fünf Updates für JAWS 2018 erschienen, die neben einer ganzen Reihe Fehlerkorrekturen JAWS 2018 neue Funktionen hinzufügten. An dieser Stelle wollen wir Ihnen daher einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben, damit Sie wissen, was Sie von Ihrem aktuellen JAWS erwarten können.
Neue Funktionen und Änderungen
Neue Versionsnummern
Die auf den ersten Blick auffälligste Änderung an JAWS 2018 ist die neue Versionsnummer. Waren die Versionsnummern bisher einfach fortlaufende Nummern, denen keine weitere Bedeutung zukam, so beziehen sich die neuen Versionsnummern nun jeweils auf das Jahr, in dem diese JAWS-Version aktuell ist. JAWS 2018 ist also die aktuelle Version für das Jahr 2018.
Neuer Installer
Für JAWS 2018 wurde die Installationsroutine komplett überarbeitet und vereinfacht. Die Installation läuft jetzt zügiger, mit weniger Benutzerabfragen und sie verfügt über eine eigene Sprachausgabe.
Neue Sprachoptionen
Mit JAWS 2018 stehen den Anwendern zwei neue Sprachoptionen zur Verfügung. So ist jetzt zum einen möglich, die Sprachausführlichkeit des virtuellen Cursors einzustellen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der überwältigenden Informationsmenge sehr nützlich, da einerseits die ARIA-Unterstützung von JAWS immer besser wird und andererseits die Aufmerksamkeit für Barrierefreiheitsanforderungen im Web stetig zunimmt. Mit dieser neuen Option stehen drei voreingestellte Ausführlichkeitsschemata zur Verfügung:
High: Alle verfügbaren Informationen zu den verschiedenen Elementen auf Webseiten oder in den Dokumenten werden angesagt.
Medium: Diese Option vermittelt so viele strukturelle Informationen wie nötig um ein genaues Bild von der Webseite bzw. dem Dokument zu bekommen, ohne den Anwender mit unnötigen Informationen zu überfluten.
Low: Es werden so wenig strukturelle Informationen wie möglich gesprochen, ohne dass die Webseite bzw. das Dokument vollkommen unverständlich werden.
Zwischen den verschiedenen Ausführlichkeitsschemata kann per Tastenkombinationen hin und her gewechselt werden. Außerdem können diese Schemata über das Einstellungscenter noch weiter angepasst und individualisiert werden.
Darüber hinaus steht die Option Sprache auf Abruf zu Verfügung, die es erlaubt, die Sprachausgabe von JAWS während der Navigation durch Anwendungen oder Dokumenten sowie bei der Benutzung von Tastenkombinationen zu begrenzen. Sprache auf Abruf schaltet die Sprachausgabe von JAWS weitgehend stumm, mit Ausnahme des Tastatur- und Mausechos sowie bestimmter Tastenkombinationen. Diese Option ist vor allem für Anwender hilfreich, die überwiegend mit der Brailleausgabe arbeiten, da hier eine große Menge an Audioinformationen schnell irritierend wirken kann. Mit der Option Sprache auf Abruf kann dieses Problem umgangen werden, ohne völlig auf die Sprachausgabe verzichten zu müssen. Per Tastenkombinationen können jederzeit ausgewählte Webseiten, Dokumente, etc. vorgelesen werden.
Neue Browser-Unterstützung
In JAWS 2018 ist die Unterstützung für verschiedene Browser nochmals erweitert worden. So wird jetzt auch Microsoft Edge, der Standardbrowser von Windows 10, unterstützt. Die grundsätzlichen Möglichkeiten mit Sprache und Braille durch Webseiten zu navigieren, entsprechen nun den aus anderen Browsern bereits bekannten Routinen. Allerdings fehlen noch einige spezielle JAWS-Funktionen, die mit den folgenden Updates sukzessive hinzugefügt werden sollen.
Außerdem wird ab dem Update 2018.1804.26 vom April 2018 auch der FireFox Quantum (ab FireFox Quantum 60) unterstützt. FireFox-Anwender müssen also nicht mehr auf die ältere ESR-Version wechseln, sondern können wieder die Standardversion nutzen.
Verbesserte Bildschirmtexterkennung
Die Bildschirmtexterkennung wurde weiter verbessert. Neben nicht barrierefreien PDF-Dateien und Schirmbildern ist jetzt auch die Texterkennung in gespeicherten Bilddateien möglich. Unterstützt werden die folgenden Formate: BMP, JPG, JPEG, GIF, TIFF, PNG, PCX, PDF.
Bildschirmblickschutz
JAWS 2018 bietet unter Windows 8.1 und Windows 10 jetzt die Möglichkeit, den Bildschirm komplett einzuschwärzen und so zu verhindern, dass Dritte sehen können, was der jeweilige Anwender aktuell auf dem Bildschirm liest oder schreibt.
Hinweis: Diese Einstellung dient allein der Privatsphäre und hat keine Auswirkungen auf die Akkulaufzeit von Mobilgeräten. Sie kann nicht verwendet werden, wenn JAWS im Tandem mit einer Vergrößerungssoftware läuft.
Wichtige Fehlerkorrekturen und Verbesserungen
Verbesserungen für Office
Es wurden eine ganze Reihe kleinerer Fehler in den verschiedenen Office-Produkten, vor allem bei Word und Excel, behoben. So funktioniert die Rechtschreibkorrektur in Word jetzt einfacher, verschiedene Tastenkombinationen, die zuvor Probleme gemacht haben, funktionieren wieder korrekt und insgesamt wurde dafür gesorgt, dass die verschiedenen Office-Produkte stabil und flüssig mit JAWS 2018 laufen.
Überprüfung der Soundkarte
Ab dem März-Update überprüft JAWS beim Start sowie beim Bildschirmneuaufbau automatisch die Einstellung der Soundkarte, um sicherzustellen, dass diese nicht stumm geschaltet bzw. eine Lautstärke von 0% eingestellt wurde. Eine solche Fehleinstellung wird automatisch behoben, indem die Stummschaltung aufgehoben bzw. die Lautstärke auf 50% hochgestellt wird.
Hinweis: Dies betrifft nur die Einstellungen der Soundkarte. Die Spracheinstellungen von JAWS sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert.
Weitere Informationen
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Funktionen von JAWS 2018 geben konnten. Sollten Sie weitere Fragen zum aktuellen JAWS haben, kontaktieren Sie uns gerne unter
In den vergangenen Ausgaben unseres Newsletters haben wir Ihnen bereits verschiedene Mitarbeiter unseres Teams vorgestellt. Diesen Monat möchten wir Ihnen einen unserer Expertinnen für Barrierefreiheit vorstellen. Lernen Sie Denise Emmendörffer ein wenig näher kennen.
Barrierefreiheit ist, wie im ersten Artikel dieses Newsletters beschrieben ein entscheidender Faktor für den Zugang von Blinden und Sehbehinderten zum sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Für uns war dieses Thema bereits bei der Entwicklung unseres ersten BRAILLEX der entscheidende Antrieb. Auch heute ist es für uns allgegenwärtig, weshalb wir bereits vor einigen Jahren unseren Bereich Consulting gründeten. Die Mitarbeiter dieses Bereichs unserer RehaTechnik beraten und entwickeln vor allem mit dem Fokus der Barrierefreiheit von technischen Faktoren, wie z.B. von Anwendungssoftware für bestimmte Arbeitsbereiche.
Denise Emmendörffer
Frau Emmendörffer ist seit 8 Jahren als Softwareentwicklerin für Papenmeier tätig. Bereits als Werkstudentin zum Bachelor of Science in IT- und Softwaresystemen hat sie die RehaTechnik unterstützt und ist mittlerweile als Spezialistin für Barrierefreiheit bei einem großen öffentlichen Kunden im Einsatz.
Welche Aufgaben haben Sie während Ihrer Zeit bei Papenmeier schon übernommen bzw. haben Sie aktuell?
Von 2010 bis 2015 habe ich mein duales Studium am IT-Center Dortmund absolviert und im Zuge dessen während meinen ersten beiden Jahre bei der Firma Papenmeier hauptsächlich die interne IT in unterschiedlichen Projekten unterstützt. Ende 2012 wurde ich langsam an die Besonderheiten der Anpassungen beim Kunden vor Ort herangeführt und habe bereits kurz darauf Aufträge im Außendienst abgearbeitet. Neben Auslieferungen, Installationen und Einweisungen, gehören individuelle Schulungen und Softwareanpassungen direkt beim Kunden vor Ort zum Tagesgeschäft. Seit meinem Abschluss bin ich auch beratend für große Unternehmen tätig - exklusiv zum Thema Software-Barrierefreiheit.
Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Mein Arbeitsalltag gestaltet sich sehr unterschiedlich. 3 Wochen im Monat bin ich fest für einen großen, öffentlichen Kunden tätig. In dieser Zeit begleite ich die Begutachtungen auf Barrierefreiheit, führe Kurzschulungen für Softwareentwickler durch oder aktualisiere periodisch die internen Softwareanforderungen und plattformabhängigen Gestaltungsrichtlinien. Des Weiteren bin ich die kommunikative Schnittstelle zwischen dem Kunden und den Hilfsmittelherstellern.
Die verbliebene Woche pro Monat arbeite ich einzelne Aufträge deutschlandweit ab. Konkret bedeutet dies viele Stunden auf der Autobahn zu verbringen, dafür darf man „jeden Morgen“ in einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands aufwachen. Das Interessante bei dieser Arbeit ist sicherlich, dass kein Tag dem anderen gleicht, da jeder Kunde und jeder Arbeitsplatz einzigartig ist.
Was zeichnet Sie im Umgang mit Kunden aus?
Sowohl von Kunden, als auch von meinen Vorgesetzten habe ich widergespiegelt bekommen, dass meine Ruhe und Gelassenheit im Umgang mit den Betroffenen und deren Problemstellungen sehr positiv angenommen wird. Des Weiteren zeichne ich mich durch eine gewissenhafte Abarbeitung von Aufgaben und den Ehrgeiz, stets ein effizientes Ergebnis für jegliche Herausforderung zu finden, aus.
Was treibt Sie täglich an?
Ich war schon immer recht ehrgeizig und daher ist mein Ziel bei jeder Herausforderung meine Arbeit bestmöglich zu verrichten, um die Zufriedenheit meines Kunden aufrecht zu erhalten sowie ihn mit effizienten Lösungen zu begeistern.
Was gefällt Ihnen an Papenmeier?
Dass es sich um ein Familienunternehmen handelt, für welches die Mitarbeiter nicht nur eine austauschbare Personalnummer darstellen.
Gab es in den vergangenen Jahren für Sie persönlich besondere Momente bei Papenmeier?
Im Umgang mit den Kunden ist es immer wieder etwas Besonderes, wenn man Arbeitsplätze mit vielen technischen Problemen über etliche Monate betreut und der Kunde endlich selbstständig arbeiten kann. Über den Arbeitsalltag hinaus stellt es sich als äußerst interessant heraus, die Kollegen mal außerhalb des Büros kennen zu lernen, z. B. bei gemeinsamen Wochenendausflügen im Sommer.
Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen – persönlich und für den Bereich der Hilfsmittel?
Ich würde mir für den Hilfsmittelmarkt wünschen, dass jeder Softwareentwickler irgendwann einmal über ein gewisses Grundwissen zu den Themen Ergonomie und Barrierefreiheit verfügt und dies in seine Arbeit mit einfließen lässt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen rund um Mitarbeiter, Produkte und Fragestellungen kontaktieren Sie uns gerne unter
Wir freuen uns auf einen erfolgreichen Informations- und Ideenaustausch mit Ihnen!
KOSTENLOSE EINTRITTSKARTEN:
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung können wir Ihnen an dieser Stelle leider kein Bestellformular zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns Ihre Kartenbestellung über einen der folgenden Wege mitzuteilen:
Wir bedanken uns für die Feedbacks und einige Neuanmeldungen zu unserem Newsletter. Für weitere Neuanmeldungen sowie ihr aktives Feedback verwenden Sie bitte unsere zentrale Newsletter-Mailadresse reha-news@papenmeier.de.
Selbstverständlich belohnen wir Ihre Rückmeldungen nach wie vor und verlosen jeweils zum Quartalsende unter allen Feedbackzuschriften einen Amazon-Gutschein über 20€. Mitarbeiter von Kostenträgern sind leider aus rechtlichen Gründen von der Aktion ausgeschlossen.
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