Wer als blinder Mensch einen Computer benutzt, braucht einen Screenreader – privat genauso wie am Arbeitsplatz.
Seit vielen Jahren spielt dabei JAWS eine wichtige Rolle. Gerade im beruflichen Bereich gibt es dafür gute Gründe.
Wenn Programme nicht oder nur schlecht barrierefrei sind, ist JAWS derzeit besonders stark. Durch besondere Anpassungen und Skripte lassen sich selbst schwierige Fachprogramme häufig so verändern, dass blinde Beschäftigte damit arbeiten können. Für solche komplexen Anpassungen ist JAWS meiner Einschätzung nach momentan mit Abstand die beste vorhandene Lösung.
Das sollte man anerkennen.
Trotzdem sollten wir uns eine grundsätzliche Frage stellen:
Muss ein blinder Mensch überhaupt zusätzliche Software beschaffen, nur um einen Computer selbstständig benutzen zu können?
Für einen sehenden Menschen ist die Sache selbstverständlich: Computer kaufen, einschalten und loslegen.
Für blinde Menschen war das lange Zeit nicht selbstverständlich. Ein leistungsfähiger Screenreader musste zusätzlich beschafft und installiert werden.
Die Hilfsmittelversorgung kann Zeit und Organisation erfordern
Am Arbeitsplatz kann der Weg zu einem kostenpflichtigen Screenreader aufwendig sein. Je nach Zuständigkeit und Finanzierung müssen ein Kostenvoranschlag eingeholt, ein Antrag bei einem Kostenträger gestellt und anschließend Beschaffung, Installation und Einrichtung organisiert werden. Häufig sind dabei Hilfsmittelanbieter beteiligt.
Auch im privaten Bereich kann ein längerer Weg entstehen, wenn ein kostenpflichtiger Screenreader als Hilfsmittel über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden soll. Je nach Einzelfall und Verfahren kann eine ärztliche beziehungsweise augenärztliche Verordnung erforderlich sein. Hinzu kommen typischerweise ein Kostenvoranschlag oder eine Versorgung über einen Vertragspartner sowie die Prüfung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Die Hilfsmittelversorgung erfüllt dabei eine wichtige Aufgabe. Sie ermöglicht blinden Menschen den Zugang zu Technik, die sie andernfalls möglicherweise selbst bezahlen müssten. Professionelle Hilfsmittelanbieter leisten außerdem wichtige Arbeit bei Beratung, Anpassung, Schulung und Unterstützung.
Trotzdem bleibt ein grundsätzlicher Unterschied:
Ein sehender Mensch kauft einen Computer, schaltet ihn ein und kann ihn benutzen. Ein blinder Mensch sollte das genauso können.
Der grundlegende Zugang zum Computer sollte nicht davon abhängen, dass zuvor eine zusätzliche Screenreader-Lizenz finanziert, ein Antrag bearbeitet oder ein Hilfsmittel installiert werden muss.
Ein Screenreader im Betriebssystem schafft unmittelbaren Zugang
Genau hier zeigt sich der große Vorteil eines Screenreaders, der bereits Bestandteil des Betriebssystems ist.
Apple zeigt mit VoiceOver seit vielen Jahren, wie das funktionieren kann. Ein blinder Mensch kann einen neuen Mac einschalten, VoiceOver starten und den Computer bereits während der Einrichtung selbstständig bedienen. Dafür braucht es keine zusätzliche Screenreader-Lizenz.
Auch Microsoft geht mit Narrator diesen Weg. Narrator gehört zu Windows und steht bereits während der Einrichtung des Computers zur Verfügung.
Das ist mehr als eine technische Besonderheit. Es bedeutet Selbstständigkeit. Der blinde Anwender muss nicht darauf warten, dass jemand seinen Computer erst zugänglich macht. Er kann ihn einschalten und selbst beginnen.
Grundlegender Zugang und spezialisierte Lösungen sind zwei verschiedene Dinge
Ein eingebauter Screenreader macht spezialisierte Screenreader wie JAWS nicht überflüssig.
Gerade für komplexe berufliche Anwendungen und die Anpassung nicht barrierefreier Fachsoftware ist JAWS derzeit besonders leistungsfähig und meiner Einschätzung nach mit Abstand die beste vorhandene Lösung. Seine umfangreichen Möglichkeiten für Skripte und individuelle Anpassungen können entscheidend dafür sein, dass ein blinder Beschäftigter eine bestimmte Fachanwendung überhaupt produktiv nutzen kann.
Deshalb sollten wir zwei Dinge voneinander trennen: den grundlegenden Zugang zu einem Computer und den Bedarf an einer spezialisierten zusätzlichen Lösung.
Der grundlegende Zugang sollte für einen blinden Menschen genauso selbstverständlich sein wie für einen sehenden Menschen: Computer einschalten und loslegen.
Wenn darüber hinaus für bestimmte Aufgaben JAWS, eine besondere Braille-Lösung, individuelle Skripte, Schulung oder professionelle Unterstützung benötigt werden, bleibt die Hilfsmittelversorgung wichtig.
Ein eingebauter Screenreader ersetzt also nicht die Hilfsmittelversorgung. Er sorgt vielmehr dafür, dass Barrierefreiheit nicht erst mit der Hilfsmittelversorgung beginnt.
NVDA erweitert die Wahlmöglichkeiten
Mit NVDA steht unter Windows außerdem ein leistungsfähiger kostenloser Screenreader zur Verfügung. Auch das stärkt die Unabhängigkeit blinder Computernutzer. NVDA muss zwar zusätzlich installiert werden, kann aber ohne den Kauf einer Lizenz genutzt werden.
Damit haben wir heute unterschiedliche Wege: fest eingebaute Screenreader wie VoiceOver und Narrator, einen kostenlosen zusätzlichen Screenreader wie NVDA und hochspezialisierte Lösungen wie JAWS.
Diese Vielfalt ist eine Stärke – wenn wir sie auch nutzen.
Die Software selbst muss barrierefrei sein
Das eigentliche Ziel muss aber noch weiter gehen: Programme und Internetangebote müssen selbst barrierefrei sein.
Wenn ein Programm nur deshalb bedienbar wird, weil für einen bestimmten Screenreader eine aufwendige Sonderlösung entwickelt wurde, hilft das zwar dem einzelnen Anwender. Die eigentliche Barriere bleibt jedoch bestehen.
Sonderanpassungen sind deshalb wichtig, solange sie gebraucht werden. Sie dürfen aber kein dauerhafter Ersatz für barrierefreie Software sein.
Und dann kommt KI hinzu
KI kann für blinde Menschen einen großen Fortschritt bedeuten. Sie kann Bilder beschreiben, schwer zugängliche Bildschirminhalte erklären und Informationen erschließen, die klassische Screenreader bisher nicht erkennen konnten.
Das ist privat genauso interessant wie am Arbeitsplatz.
Gleichzeitig entstehen neue Fragen: Welche Informationen werden übertragen? Wo werden sie verarbeitet? Was geschieht mit persönlichen oder vertraulichen Daten?
Gerade am Arbeitsplatz können diese Fragen darüber entscheiden, ob eine eigentlich hilfreiche KI-Funktion überhaupt eingesetzt werden darf.
Deshalb brauchen wir leistungsfähige KI-Funktionen, aber ebenso Lösungen, bei denen Datenschutz und die Kontrolle über die eigenen Daten berücksichtigt werden.
Für mich ergeben sich daraus vier Ziele
- Computer müssen vom ersten Einschalten an zugänglich sein. Ein blinder Mensch sollte einen neuen Rechner grundsätzlich genauso selbstständig einrichten können wie ein sehender Mensch.
- Wir brauchen Wahlfreiheit. JAWS, NVDA, Narrator, VoiceOver und andere Lösungen haben unterschiedliche Stärken. Entscheidend sollte sein, was der einzelne Mensch für seine Aufgaben benötigt.
- Software und Internetangebote müssen selbst barrierefrei sein. Sonderanpassungen bleiben wichtig, dürfen aber kein dauerhafter Ersatz für echte Barrierefreiheit sein.
- Neue KI-Funktionen müssen sicher und selbstbestimmt nutzbar sein. Technischer Fortschritt sollte nicht mit neuen Abhängigkeiten beim Umgang mit unseren Daten erkauft werden.
Fazit
Deshalb geht es für mich nicht um die Frage:
JAWS, NVDA, Narrator oder VoiceOver – welcher Screenreader ist der beste?
Die wichtigere Frage lautet:
Wie schaffen wir eine digitale Welt, in der blinde Menschen privat und beruflich vom ersten Einschalten an selbstständig handeln und anschließend selbst entscheiden können, welche Werkzeuge sie für ihre Aufgaben nutzen möchten?
Genau das verstehe ich unter digitaler Selbstbestimmung.